Arbeitsmarktprofil 2009

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Jahr 2008 gab es in Tirol 660 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 441 Kindergärten, 164 Kinderkrippen und 55 Horte, etwa 23.620 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Tirol im Schnitt 34 (Österreich: 36).

255 der 660 Einrichtungen konzentrieren sich auf den Arbeitsmarktbezirk Innsbruck.

Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2008 der Statistik Austria haben in Tirol etwa 20% der Kindertagesheime und 15% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 49% bzw. 46%).

Etwa 20% der Kindertagesheime und 7% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 45% bzw. 31%).

Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Damit ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. € pro Kindergartenjahr. Ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 wird der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend (Quelle: BMWFJ).

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Gemäß dem Tiroler Kindergarten- und Hortgesetz legt in Tirol der Kindergartenerhalter die Öffnungszeiten des Kindergartens an den einzelnen Wochentagen nach Anhören der Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten im Rahmen einer Elternversammlung sowie der Kindergartenleiterin fest. Für einzelne Gruppen kann eine gesonderte Besuchszeit festgesetzt werden. Die Besuchszeit hat in Kindergärten 30 Wochenstunden, in heilpädagogischen Kindergärten 20 Wochenstunden zu betragen. Die Festlegung einer kürzeren Besuchszeit (Teilzeitkindergarten) ist grundsätzlich möglich.

Aufgrund der sich im Lauf der Zeit verändernden Anforderungen und Bedürfnisse von Pädagog/innen, Eltern, Erhaltern, Kindern, Wirtschaft usw. wurde von der Tiroler Landesregierung ein neues Kinderbetreuungsgesetz unter Einbindung von Systempartner/innen und Expert/innen ausgearbeitet. Grundprinzipien des neuen Gesetzes werden u.a. ein ganztägiges und ganzjähriges Angebot, gemeindeübergreifende Lösungen nach Bedarfsanalysen und -konzepten sowie ein verbesserter Betreuungsschlüssel sein.

Im September 2009 startete das Tiroler Gratis-Kindergartenmodell. Dabei wurde der Kindergartenbesuch für alle 4- und 5-jährigen Kinder halbtägig (20 Stunden pro Woche) gratis. Die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung ist grundsätzlich freiwillig. Abweichend davon besteht für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben, ab dem vollendeten fünften Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine allgemeine Kindergartenpflicht.

 
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