Arbeitsmarktprofil 2012

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten sind am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert.

Im Berichtsjahr 2011/12 gab es im Bezirk 119 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 71 Kindergärten, 18 Horte und 30 altersgemischte Einrichtungen, etwa 4.510 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Feldkirch im Schnitt 45 (Vorarlberg: 44, Österreich: 38).

70 der 119 Einrichtungen konzentrieren sich auf Feldkirch, Götzis und Rankweil.

Quelle: Statistik Austria

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.

Quelle: BMWFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Laut dem Vorarlberger Gesetz über das Kindergartenwesen müssen Kindergärten in Vorarlberg täglich an allen Werktagen, ausgenommen Samstags, zumindest von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr offen sein. Dies gilt nicht, wenn Ferien sind.

Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche.

Im festgelegten Stundenausmaß der Besuchspflicht, jedenfalls aber vormittags bis 12.30 Uhr, ist der Besuch eines Kindergartens, dessen Rechtsträger eine Gebietskörperschaft ist, entgeltfrei.

Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung

Tabelle 2:
Die wichtigsten Standortgemeinden 2011/12
Standorte Zahl der
Kinderbetreuungs-
einrichtungen
Zahl der
betreuten Kinder
Feldkirch 40 1.589
Rankweil 15 519
Götzis 15 414
Altach 5 319
Frastanz 7 250
Satteins 3 214
Quelle: Statistik Austria
 
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