Arbeitsmarktprofil 2018

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2017/18 gab es in der Steiermark 1.036 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 719 Kindergärten, 248 Kinderkrippen, 55 Horte und 14 altersgemischte Einrichtungen, etwa 36.430 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut.

394 der 1.036 Einrichtungen befinden sich im Arbeitsmarktbezirk Graz.

Im Berichtsjahr 2017/18 hatten in der Steiermark etwa 2% der Kindertagesheime bis längstens 13.00 Uhr geöffnet (Österreich: 3%), 34% hatten mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 46%).*

Etwa 0% der Kindertagesheime hatten höchstens 5 Stunden geöffnet (Österreich: 1%), 45% hatten 9 und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 58%).*

*Für das Bundesland Wien stehen im Berichtsjahr 2017/18 keine Daten über Kinder in privaten Horten zur Verfügung, die ausgewiesenen Werte wurden geschätzt.

Betreuungsquoten

Im Berichtsjahr 2017/18 wurden in der Steiermark 15% der 0- bis unter 3-jährigen Kinder und 88% der 3- bis unter 6-jährigen Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut (Österreich: 26% bzw. 93%).

BetreuungsquotenBetreuungsquoten

Quelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Der halbtägige Kindergartenbesuch (mind. 16 Stunden pro Woche) ist für alle Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien) verpflichtend und kostenlos.

Quelle: BMFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Die Öffnungszeit in Halbtagsgruppen hat täglich mindestens 5 Stunden und höchstens 6 Stunden, in Ganztagsgruppen täglich mindestens 8 Stunden und höchstens 10 Stunden sowie in erweiterten Ganztagsgruppen täglich mindestens 12 Stunden und höchstens 14 Stunden zu betragen, wobei sich diese Mindestzeiten auf den Anspruch auf Personalförderungsbeiträge beziehen. Begrenzt ist jedenfalls die Aufenthaltsdauer des einzelnen Kindes im Kindergarten.

Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 
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