Arbeitsmarktprofil 2020

Vorarlberg
Österreich Logo

Vorarlberg

Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2019/20 gab es in Vorarlberg 456 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 251 Kindergärten, 180 Kinderkrippen, 19 Horte und 6 altersgemischte Einrichtungen, etwa 17.600 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut.

276 der 456 Einrichtungen befinden sich in den Arbeitsmarktbezirken Bregenz und Feldkirch.

Im Berichtsjahr 2019/20 hatten in Vorarlberg etwa 12% der Kindertagesheime bis längstens 13.00 Uhr geöffnet (Österreich: 3%), etwa 28% hatten mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 48%).*

Etwa 6% der Kindertagesheime hatten höchstens 5 Stunden geöffnet (Österreich: 2%), 37% hatten 9 und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 60%).*

*Für das Bundesland Wien stehen im Berichtsjahr 2019/20 nur Eckdaten über Kinder in privaten Horten zur Verfügung, die ausgewiesenen Werte wurden geschätzt.

Die Folgen der Pandemie wie Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Home-Office und damit verbunden Mehrfachbelastungen speziell von Frauen haben die Bedeutung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder stärker sichtbar werden lassen.

Betreuungsquoten

Im Berichtsjahr 2019/20 wurden in Vorarlberg 28% der 0- bis unter 3-jährigen Kinder und 95% der 3- bis unter 6-jährigen Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut (Österreich: 28% bzw. 93%).

BetreuungsquotenBetreuungsquoten

Quelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Der halbtägige Kindergartenbesuch (mind. 20 Stunden pro Woche) ist für alle Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien) verpflichtend und kostenlos.

Quelle: BMFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Kindergärten müssen in Vorarlberg täglich an allen Werktagen, ausgenommen samstags und während der Ferienzeiten, zumindest von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr offen sein.

Quelle: Vorarlberger Kindergartengesetz

 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
Arbeitsmarktprofile 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008