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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2019/20 gab es in Wien 2.795 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 717 Kindergärten, 669 Kinderkrippen, 262 Horte und 1147 altersgemischte Einrichtungen, etwa 95.840 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut.

Im Berichtsjahr 2019/20 hatten in Wien keine Kindertagesheime bis längstens 13.00 Uhr geöffnet (Österreich: 3%), etwa 90% hatten mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 48%).*

Keines der Kindertagesheime hatte höchstens 5 Stunden geöffnet (Österreich: 2%), 97% hatten 9 und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 60%).*

*Für das Bundesland Wien stehen im Berichtsjahr 2019/20 nur Eckdaten über Kinder in privaten Horten zur Verfügung, die ausgewiesenen Werte wurden geschätzt.

Die Folgen der Pandemie wie Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Home-Office und damit verbunden Mehrfachbelastungen speziell von Frauen haben die Bedeutung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder stärker sichtbar werden lassen.

Betreuungsquoten

Im Berichtsjahr 2019/20 wurden in Wien 44% der 0- bis unter 3-jährigen Kinder und 93% der 3- bis unter 6-jährigen Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut (Österreich: 28% bzw. 93%).

BetreuungsquotenBetreuungsquoten

Quelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Der halbtägige Kindergartenbesuch (mind. 20 Stunden pro Woche) ist für alle Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien) verpflichtend und kostenlos.

Quelle: BMFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Die Mindestöffnungszeit ist in Wien Voraussetzung für Förderungen. Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Horte) müssen werktags von Montag bis Freitag (davon an mindestens 4 Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden) mindestens 45 Wochenstunden geöffnet haben, Horte mindestens 25 Wochenstunden.

Quelle: Magistrat der Stadt Wien

 
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