Arbeitsmarktprofil 2008

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Untersuchungen zeigen, dass Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert sind.

Im Jahr 2007 gab es im Bezirk 24 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 21 Kindergärten, eine Kinderkrippe, einen Hort und eine altersgemischte Einrichtung, etwa 790 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Mürzzuschlag im Schnitt 19 (Steiermark: 26, Österreich: 35).

9 der 24 Einrichtungen konzentrieren sich auf Mürzzuschlag und Kindberg.

Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Das heißt, dass ab Herbst 2009 der Kindergartenbesuch für alle Fünfjährigen im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos ist. Ab 2010 müssen die Kinder zumindest an vier Tagen insgesamt 16 Stunden in der Betreuungseinrichtung anwesend sein.

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Mit dem einstimmigen Beschluss im Sonderlandtag am 02. September 2008 wurde in der Steiermark der Gratiskindergarten fixiert. Das Fördermodell betrifft alle Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten, Kinderhäuser) in denen Kinder als Kindergartenkinder – bis zum Erreichen der Schulpflicht – geführt werden. In der Gesetzesnovelle ist auch die kostenlose Betreuung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr durch Tageseltern möglich. Das neue Fördermodell gilt für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen unabhängig davon, ob sie von Gemeinden, privaten oder kirchlichen Trägern angeboten werden. Die Entscheidung darüber, ob die Einrichtung ins neue System wechselt, liegt in der Verantwortung des Erhalters. Die für Eltern kostenlose Betreuung, vorschulische Bildung von Kindern gilt sowohl für halbtags als auch für ganztags geführte Einrichtungen (Kindergärten, Kinderhäuser...) sowie für die Betreuung durch Tageseltern (Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung).

Tabelle 2:
Die wichtigsten Standortgemeinden 2007
Standorte Zahl der
Kinderbetreuungs-
einrichtungen
Zahl der
betreuten Kinder
Mürzzuschlag 5 203
Kindberg 4 120
Krieglach 3 95
Langenwang 1 69
Allerheiligen im Mürztal 2 58
Neuberg an der Mürz 2 38
Quelle: Statistik Austria
 
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