Arbeitsmarktprofil 2009

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Jahr 2008 gab es in Kärnten 422 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 219 Kindergärten, 79 Kinderkrippen, 105 Horte und 19 altersgemischte Einrichtungen, etwa 18.780 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Kärnten im Schnitt 34 (Österreich: 36).

206 der 422 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke Klagenfurt und Villach.

Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2008 der Statistik Austria haben in Kärnten etwa 48% der Kindertagesheime und 57% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 49% bzw. 46%).

Etwa 52% der Kindertagesheime und 31% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 45% bzw. 31%).

Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Damit ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. € pro Kindergartenjahr. Ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 wird der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend (Quelle: BMWFJ).

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

In Kärnten wurde bereits im Jahr 2006 das Gratis-Kindergartenjahr für Fünfjährige eingeführt und seit dem Jahr 2008 übernimmt das Land auch für Drei- und Vierjährige die Kosten für den Halbtagsplatz in Höhe von 75 Euro.

Laut dem Kindergartengesetz 1992 idgF. ist in Kärnten der Kindergartenbesuch für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben, während des Kindergartenjahres, das vor Beginn ihrer Schulpflicht liegt, verpflichtend (Quelle: Amt der Kärntner Landesregierung).

 
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