Arbeitsmarktprofil 2010

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2009/10 gab es in Niederösterreich 1.524 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 1.155 Kindergärten, 37 Kinderkrippen, 212 Horte und 120 altersgemischte Einrichtungen, etwa 61.030 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Niederösterreich im Schnitt 38 (Österreich: 37).

581 der 1.524 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke St. Pölten, Wr. Neustadt, Tulln, Baden und Mödling.

Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2009/10 der Statistik Austria haben in Niederösterreich etwa 41% der Kindertagesheime insgesamt und 45% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 52% bzw. 48%).

Etwa 28% der Kindertagesheime insgesamt und 16% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 46% bzw. 33%).

Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Damit ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend (Quelle: BMWFJ).

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

In Niederösterreich ist der Kindergartenbesuch am Vormittag kostenlos, seit September 2008 können Kinder bereits im Alter von zweieinhalb Jahren einen Kindergarten besuchen. Seit Herbst 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen.

Die Verpflichtung besteht für einen halbtägigen Besuch und ist kostenlos. Absolviert ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einem Privatkindergarten, so kann dafür beim Land NÖ eine Förderung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beantragt werden (Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung).

 
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