Arbeitsmarktprofil 2011

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2010/11 gab es in Kärnten 447 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 228 Kindergärten, 95 Kinderkrippen, 105 Horte und 19 altersgemischte Einrichtungen, etwa 19.120 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Kärnten im Schnitt 34 (Österreich: 38).

223 der 447 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke Klagenfurt und Villach.

Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2010/11 der Statistik Austria haben in Kärnten etwa 51% der Kindertagesheime insgesamt und 59% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 52% bzw. 48%).

Etwa 53% der Kindertagesheime insgesamt und 31% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 46% bzw. 33%).

Quelle: Statistik Austria

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.

Quelle: BMWFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

In Kärnten wurde bereits im Jahr 2006 das Gratis-Kindergartenjahr für Fünfjährige eingeführt. Das Gratis-Kindergartenjahr wird mit 75,- Euro pro Kind pro Monat bemessen, wobei die monatliche Auszahlung über den jeweiligen Kindergartenerhalter erfolgt.

Quelle: Amt der Kärntner Landesregierung

 
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