Arbeitsmarktprofil 2012

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2011/12 gab es in der Steiermark 917 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 705 Kindergärten, 136 Kinderkrippen, 63 Horte und 13 altersgemischte Einrichtungen, etwa 32.730 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in der Steiermark im Schnitt 27 (Österreich: 38).

334 der 917 Einrichtungen konzentrieren sich auf den Arbeitsmarktbezirk Graz.

Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2011/12 der Statistik Austria haben in der Steiermark etwa 36% der Kindertagesheime insgesamt und 35% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 53% bzw. 48%).

Etwa 35% der Kindertagesheime insgesamt und 29% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 48% bzw. 32%).

Quelle: Statistik Austria

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.

Quelle: BMWFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Seit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2010/2011 gilt in der Steiermark für Kinder im letzten Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr. Dieses umfasst den Besuch einer altersentsprechenden institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Alterserweiterte Gruppe, Kinderhaus) an fünf Tagen pro Woche mindestens halbtägig.

Das Beitragssystem ist sozial gestaffelt, für Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr ist der Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung jedoch halbtags gratis (je nach Öffnungszeit der Einrichtung tägliche Betreuungszeit von 5 bis 6 Stunden).

Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 
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