Arbeitsmarktprofil 2013

St. Veit/Glan
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St. Veit/Glan

Kinderbetreuungseinrichtungen

Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten sind am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert.

Im Berichtsjahr 2012/13 gab es im Bezirk 54 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 26 Kindergärten, 15 Kinderkrippen, 8 Horte und 5 altersgemischte Einrichtungen, etwa 1.810 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk St. Veit/Glan im Schnitt 33 (Kärnten: 35, Österreich: 39).

14 der 54 Einrichtungen konzentrieren sich auf St. Veit an der Glan.

Quelle: Statistik Austria

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.

Quelle: BMFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

In Kärnten wurde bereits im Jahr 2006 das Gratis-Kindergartenjahr für Fünfjährige eingeführt. Gemäß dem Kärntner Kinderbetreuungsgesetz hat das Land zur Abdeckung der Elternbeiträge (Gebühren) für den Besuch des Kindergartens im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres bis zu einem Ausmaß von 20 Stunden pro Woche 76,50 Euro pro Kind und Monat für die Dauer von elf Monaten an die Trägerin des Kindergartens zu leisten.

Quelle: Amt der Kärntner Landesregierung

Tabelle 3:
Die wichtigsten Standortgemeinden 2012/13
Standorte Zahl der
Kinderbetreuungs-
einrichtungen
Zahl der
betreuten Kinder
St. Veit an der Glan 14 466
Liebenfels 4 190
Althofen 4 175
Friesach 4 137
Kappel am Krappfeld 4 126
Brückl 2 107
St. Georgen am Längsee 3 92
Quelle: Statistik Austria
 
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