Arbeitsmarktprofil 2013

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten sind am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert.

Im Berichtsjahr 2012/13 gab es im Bezirk 70 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 56 Kindergärten, 9 Kinderkrippen, 4 Horte und eine altersgemischte Einrichtung, etwa 2.040 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Leibnitz im Schnitt 26 (Steiermark: 27, Österreich: 39).

17 der 70 Einrichtungen konzentrieren sich auf Leibnitz, Wagna und Gralla.

Quelle: Statistik Austria

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.

Quelle: BMFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Seit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2010/2011 gilt in der Steiermark für Kinder im letzten Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr. Dieses umfasst den Besuch einer altersentsprechenden institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung (Kindergarten, Alterserweiterte Gruppe, Kinderhaus) an fünf Tagen pro Woche mindestens halbtägig.

Das Beitragssystem ist sozial gestaffelt, für Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr ist der Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung jedoch halbtags gratis (je nach Öffnungszeit der Einrichtung tägliche Betreuungszeit von 5 bis 6 Stunden).

Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Tabelle 3:
Die wichtigsten Standortgemeinden 2012/13
Standorte Zahl der
Kinderbetreuungs-
einrichtungen
Zahl der
betreuten Kinder
Leibnitz 6 186
Wagna 6 161
Gralla 5 117
Gamlitz 3 108
Kaindorf an der Sulm 3 85
Heiligenkreuz am Waasen 1 74
Straß in Steiermark 3 68
Tillmitsch 1 58
Oberhaag 2 55
Sankt Nikolai im Sausal 2 55
Lebring-Sankt Margarethen 2 52
Empersdorf 2 51
Sankt Johann im Saggautal 2 50
Großklein 1 50
Wildon 1 47
Gabersdorf 2 46
Gleinstätten 2 45
Leutschach 2 44
Heimschuh 1 42
Sankt Veit am Vogau 1 41
Ragnitz 1 40
Weitendorf 1 39
Quelle: Statistik Austria
 
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