Arbeitsmarktprofil 2017

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2016/17 gab es in der Steiermark 1.011 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 715 Kindergärten, 228 Kinderkrippen, 56 Horte und 12 altersgemischte Einrichtungen, etwa 35.740 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut.

381 der 1.011 Einrichtungen befinden sich im Arbeitsmarktbezirk Graz.

Im Berichtsjahr 2016/17 hatten in der Steiermark etwa 3% der Kindertagesheime bis längstens 13.00 Uhr geöffnet (Österreich: 3%), 37% hatten mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 43%).*

Etwa 0% der Kindertagesheime hatten höchstens 5 Stunden geöffnet (Österreich: 2%), 46% hatten 9 und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 58%).*

*Für das Bundesland Wien stehen im Berichtsjahr 2016/17 keine Daten über Kinder in privaten Horten zur Verfügung, die ausgewiesenen Werte wurden geschätzt.

Betreuungsquoten

Im Berichtsjahr 2016/17 wurden in der Steiermark 14% der 0- bis unter 3-jährigen Kinder und 87% der 3- bis unter 6-jährigen Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut (Österreich: 25% bzw. 93%).

BetreuungsquotenBetreuungsquoten

Quelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Der halbtägige Kindergartenbesuch (mind. 16 Stunden pro Woche) ist für alle Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien) verpflichtend und kostenlos.

Quelle: BMFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Die Öffnungszeit in Halbtagsgruppen hat täglich mindestens 5 Stunden und höchstens 6 Stunden, in Ganztagsgruppen täglich mindestens 8 Stunden und höchstens 10 Stunden sowie in erweiterten Ganztagsgruppen täglich mindestens 12 Stunden und höchstens 14 Stunden zu betragen, wobei sich diese Mindestzeiten auf den Anspruch auf Personalförderungsbeiträge beziehen. Begrenzt ist jedenfalls die Aufenthaltsdauer des einzelnen Kindes im Kindergarten.

Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 
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