Arbeitsmarktprofil 2020

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2019/20 gab es im Burgenland 290 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 111 Kindergärten, 84 Kinderkrippen, 18 Horte und 77 altersgemischte Einrichtungen, etwa 10.790 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut.

56 der 290 Einrichtungen befinden sich im Arbeitsmarktbezirk Oberwart.

Im Berichtsjahr 2019/20 hatten im Burgenland etwa 5% der Kindertagesheime bis längstens 13.00 Uhr geöffnet (Österreich: 3%), etwa 25% hatten mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 48%).*

Etwa 4% der Kindertagesheime hatten höchstens 5 Stunden geöffnet (Österreich: 2%), 59% hatten 9 und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 60%).*

*Für das Bundesland Wien stehen im Berichtsjahr 2019/20 nur Eckdaten über Kinder in privaten Horten zur Verfügung, die ausgewiesenen Werte wurden geschätzt.

Die Folgen der Pandemie wie Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Home-Office und damit verbunden Mehrfachbelastungen speziell von Frauen haben die Bedeutung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder stärker sichtbar werden lassen.

Betreuungsquoten

Im Berichtsjahr 2019/20 wurden im Burgenland 34% der 0- bis unter 3-jährigen Kinder und 97% der 3- bis unter 6-jährigen Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut (Österreich: 28% bzw. 93%).

BetreuungsquotenBetreuungsquoten

Quelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Der halbtägige Kindergartenbesuch (mind. 20 Stunden pro Woche) ist für alle Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien) verpflichtend und kostenlos.

Quelle: BMFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Die Wochenöffnungszeit von Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Horte) hat im Burgenland mindestens 20 Stunden zu betragen, für Horte mit vier Tagen Wochenöffnungszeit mindestens 16 Stunden. Die Tagesöffnungszeit von Kinderkrippen- und Kindergartengruppen muss mindestens von 8 Uhr bis 12 Uhr und von Hortgruppen mindestens von 12 Uhr bis 16 Uhr festgesetzt sein.

Quelle: Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

 
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