Arbeitsmarktprofil 2020

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2019/20 gab es in der Steiermark 1.068 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 723 Kindergärten, 283 Kinderkrippen, 48 Horte und 14 altersgemischte Einrichtungen, etwa 38.160 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut.

403 der 1.068 Einrichtungen befinden sich im Arbeitsmarktbezirk Graz.

Im Berichtsjahr 2019/20 hatten in der Steiermark etwa 2% der Kindertagesheime bis längstens 13.00 Uhr geöffnet (Österreich: 3%), etwa 34% hatten mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 48%).*

Keines der Kindertagesheime hatte höchstens 5 Stunden geöffnet (Österreich: 2%), 48% hatten 9 und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 60%).*

*Für das Bundesland Wien stehen im Berichtsjahr 2019/20 nur Eckdaten über Kinder in privaten Horten zur Verfügung, die ausgewiesenen Werte wurden geschätzt.

Die Folgen der Pandemie wie Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Home-Office und damit verbunden Mehrfachbelastungen speziell von Frauen haben die Bedeutung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder stärker sichtbar werden lassen.

Betreuungsquoten

Im Berichtsjahr 2019/20 wurden in der Steiermark 17% der 0- bis unter 3-jährigen Kinder und 88% der 3- bis unter 6-jährigen Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut (Österreich: 28% bzw. 93%).

BetreuungsquotenBetreuungsquoten

Quelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Der halbtägige Kindergartenbesuch (mind. 20 Stunden pro Woche) ist für alle Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien) verpflichtend und kostenlos.

Quelle: BMFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Die Öffnungszeit hat in der Steiermark in Halbtagsgruppen hat täglich mindestens 5 Stunden und höchstens 6 Stunden, in Ganztagsgruppen täglich mindestens 8 Stunden und höchstens 10 Stunden sowie in erweiterten Ganztagsgruppen täglich mindestens 12 Stunden und höchstens 14 Stunden zu betragen.

Quelle: Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz

 
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